Hausordnung

Computernutzung

 

Die Nutzung privater digitaler Endgeräte während des Schulbetriebes obliegt dem unterrichtlichen Gebrauch, der durch den Fachlehrer festgelegt wird.

Alle privaten digitalen Endgeräte sind während des Schulbetriebes ausgeschaltet in den Schultaschen zu verwahren. Auf Verlangen müssen diese bei Zuwiderhandlungen dem Fachlehrer vorgezeigt werden.

Bei Verstößen werden beim ersten Mal die digitalen Endgeräte vom jeweiligen Pädagogen bis zum Ende des Unterrichtes eingesammelt. Im Wiederholungsfall werden sie bei der Schulleitung hinterlegt und sind von den Erziehungs- und Sorgeberechtigten abzuholen. Bei volljährigen Personen werden die Erziehungs- und Sorgeberechtigten informiert, die Abholung kann selbst erfolgen.

Alle Foto-, Video- und Sprachaufnahmen sind zu unterlassen, bei Zuwiderhandlungen erfolgen Konsequenzen.

Ab der Klassenstufe 7 dürfen digitale private Endgeräte in der großen Mittagspause auf dem Schulhof benutzt werden.

Gültigkeit ab 25.09.2023