Das Bildungsministerium hat am 19. Januar 2022 die pandemiebedingten Festlegungen zu Erleichterungen bei Abschlussprüfungen an allgemein bildenden Schulen in Thüringen an die Schulen übermittelt. Im Folgenden geben wir einen allgemeinen Gesamtüberblick. Maßgeblich sind die Regelungen der Schulordnungen sowie der Thüringer Verordnung zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Schulbereich im Schuljahr 2021/2022 (in Erarbeitung).
Abschluss | Prüfungen Schuljahr 2021/22 |
Qualifizierender Hauptschulabschluss | Der Schüler/die Schülerin wählt drei aus den vier Prüfungen aus:Deutsch (schriftlich/zentral)Mathematik (schriftlich/zentral)praktische Prüfung Wirtschaft-Recht-Technik ODER Wahlpflichtfach (schulisch)Prüfung nach Wahl (mündlich/schulisch)zusätzliche mündliche Prüfung in einem Fach der schriftlichen Prüfung auf Verlangen des Schülers/der Schülerin |
Realschulabschluss | Der Schüler/die Schülerin wählt drei aus den vier Prüfungen aus:Deutsch (schriftlich/zentral)Mathematik (schriftlich/zentral)Fremdsprache (schriftlich/zentral)Prüfung nach Wahl (mündlich/schulisch)zusätzliche mündliche Prüfung in einem Fach der schriftlichen Prüfung auf Verlangen des Schülers/der Schülerin |
Besondere Leistungsfeststellung (BLF) | Der Schüler/die Schülerin wählt drei aus den vier Leistungsfeststellungen aus:Deutsch (schriftlich/zentral)Mathematik (schriftlich/zentral)Fremdsprache (mündlich/schulisch)Physik, Chemie oder Biologie nach Wahl (schriftlich/schulisch)zusätzliche mündliche Leistungsfeststellungen in den Fächern der schriftlichen BLF (außer Latein als Fremdsprache) auf Verlangen des Schülers/der Schülerin |
Allgemeine Hochschulreife | Mit dem Ziel der bundesweiten Anerkennung des Thüringer Abiturs bleiben die Regelungen der Schulordnung (§§ 83 – 107 ThürSchulO) maßgeblich.Begleitende MaßnahmenPrüfungsbeginn an das Ende des Schuljahres 2021/2022 verschoben (mehr Zeit zur Prüfungsvorbereitung)nach Möglichkeit und Zweckmäßigkeit erweiterte Auswahlmöglichkeiten bei Aufgaben der schriftlichen Abiturprüfungen; grundsätzliche Aufgabenstruktur der schriftlichen Prüfungsfächer bleibt bestehen |
Bewertung zentraler Abschlussprüfungen
Bei der Bewertung von Prüfungsleistungen finden die besonderen Bedingungen der letzten Schuljahre Berücksichtigung. Es gilt der Grundsatz, dass nur das bewertet wird, was unter Anwendung der im in Fachunterricht (Präsenz oder Distanz) zuvor erworbenen Kompetenzen bearbeitet werden kann.
Den prüfenden Lehrerinnen und Lehrern kommt dabei besondere Verantwortung zu. Auf ihren Vorschlag hin entscheidet der bzw. die Vorsitzende der Prüfungskommission über eine gegebenenfalls notwendige Abweichung von den vorgegebenen Bewertungsmaßstäben bzw. die Streichung von Prüfungsaufgaben oder Teilen dieser. Diese Festlegungen gelten auch für die Besondere Leistungsfeststellung, jedoch aufgrund der zu beachtenden länderübergreifenden Vereinbarungen nicht für das Abitur.
Gern können Sie sich auch auf der Homepage des Bildungsministeriums unter folgendem Link informieren:
https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/schule/pruefungen