Liebe Eltern,
am gestrigen Tage hat der Thüringer Landtag Entscheidungen darüber getroffen, wie es nach der am 2. April endenden Übergangsphase in Thüringen bezüglich der pandemischen Maßnahmen weitergehen wird. Es wurde entschieden, in Thüringen keine Hotspot-Regelungen zur Bekämpfung der Coronapandemie zu treffen. Daher werden an Thüringer Schulen und Kindergärten für die Zeit ab der kommenden Woche damit Basisschutzmaßnahmen in Kraft treten.
Was bedeutet das für Schule?
- An Schulen wird weiterhin zweimal pro Woche getestet.
- Vulnerable Schülerinnen und Schüler haben weiterhin die Möglichkeit, vom Präsenzunterricht befreit zu werden. Der entsprechende Antrag dazu muss an unsere Schulleiterin, Frau Prauße, gestellt werden.
- Schulen haben weitere, eingeschränkte Möglichkeiten, auf konkretes Infektionsgeschehen mit schulorganisatorischen Maßnahmen (d.h. Distanzunterricht) zu reagieren.
- Masken müssen im Rahmen der Schülerbeförderung getragen werden.
Die neuen Regelungen werden vom 3. April bis zum 30. April 2022 gelten (4-Wochen-Frist). In diese Zeit fallen die Osterferien vom 11. bis zum 23. April 2022.
Die rechtliche Grundlage zur verbindlichen Anordnung einer Maskenpflicht in Schulen entfällt durch die Entscheidung im Landtag. Nichtsdestotrotz bittet unser Bildungsminister Helmut Holter, freiwillig an den Schulen Maske zu tragen, so wie bisher auch. Eine rechtliche Empfehlung oder Anordnung dazu gibt es jedoch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Steffi Jauk
(Stellv. Schuleiterin)
Jena, 01.04.2022