Ab 04.05.2020 muss in allen Jenaer Schulen eine Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend getragen werden.

Der Wortlaut der Allgemeinverfügung der Stadt Jena vom 24.04.2020:

Weiterhin gilt die Verpflichtung für den geöffneten Schulbetrieb gemäß § 8 Abs. 1a der 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO ab dem 04. Mai 2020 nach folgender Maßgabe:

* die Pflicht erstreckt sich auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen; dies betrifft insbesondere den Unterricht im Klassenraum, aber auch die Pausen und das Bewegen (z.B. Raumwechsel) innerhalb des Schulgebäudes,

* ausgenommen von dieser Pflicht ist der Aufenthalt im Freien, insbesondere Pausen auf dem Schulhof (hier ist durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung des Mindestabstands sicherzustellen),

* ausgenommen sind ebenfalls Prüfungssituationen (hier ist besonders auf ein strenges Hygiene- und Lüftungsregime zu achten sowie Abstände über den Mindestabstand von 1,5 m hinaus sicherzustellen).

Die Zumutbarkeit für die Schüler bei gleichzeitiger Wahrung der hygienischen Standards kann insbesondere durch folgende Maßnahmen sichergestellt werden:

* nach 45 Minuten Unterricht sollte, soweit es die Wetterbedingungen zulassen, eine angemessene Pause im Freien eingeräumt werden,

* die Mund-Nasen-Bedeckung sollte nicht abgenommen, sondern beim Nichttragen unter das Kinn geschoben werden,

* im Übrigen sollte auf geeignete Weise (Hinweise, Aushänge, Schulungen) auf die korrekte Handhabung hingewiesen werden.

Quelle: Allgemeinverfügung der Stadt Jena vom 24.04.2020