Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, liebe Eltern,

ich hoffe, Sie und Ihr hatten und hattet erholsame und schöne Sommerferien und könnt gestärkt in das neue Schuljahr starten.

Wir bereiten dieses gerade im Lehrerteam vor und freuen uns auf euch und alle neuen Schülerinnen und Schüler der Montessorischule.

An dieser Stelle von mir im Namen des gesamten Monte-Teams einen guten Schulstart!

Damit es ein guter Start wird, enthält dieser Newsletter noch einige wichtige Infos:

In den ersten 14 Tagen besteht eine Testpflicht für alle außer für Personen mit einem vollständig vorgelegtem Impfstatus in allen Thüringer Schulen. Die Testung erfolgt zweimal wöchentlich.

„Gemäß § 28a Abs. 5 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO ist zum Zwecke der Durchführung der Testung nach § 28a Abs. 2 Satz 1 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO die Verarbeitung folgender personenbezogener Daten von Schülern und deren
Sorgeberechtigten durch die Schulleitung und von dieser beauftragtem Personal der Schule zulässig: 1. Name und Vorname des Schülers, 2. Geburtsdatum des Schülers, 3. Ergebnis der Testung, 4. Name und Vorname der Sorgeberechtigten, 5. eine Telefonnummer der Sorgeberechtigten. Die Datenverarbeitung nach § 9 IfSG bleibt unberührt.

Gemäß § 28a Abs. 6 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO ist zum Zwecke der Durchführung der Testung nach § 28a Abs. 1 Satz 1 durch die Schulleitung und von dieser beauftragtem Personal der Schule die Verarbeitung folgender personenbezogener Daten des getesteten Personals zulässig: 1. Name und Vorname, 2. Geburtsdatum, 3. Ergebnis der Testung. Die Datenverarbeitung nach § 9 IfSG bleibt unberührt. Gemäß § 28a Abs. 7 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO dürfen die personenbezogenen Daten nach den § 28a Abs. 5 und 6 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO ausschließlich zu infektionsschutzrechtlichen Zwecken verarbeitet werden; eine Verarbeitung zu anderen Zwecken ist unzulässig. Im Fall eines positiven Testergebnisses erfolgt eine Meldung der Schulleitung an das zuständige Gesundheitsamt entsprechend den Vorgaben nach den §§ 8 und 9 IfSG. Darüberhinausgehende Übermittlungen dieser Daten an Stellen außerhalb der jeweiligen Schule sind nicht zulässig.“
(Schreiben der Staatsekretärin des TMBJS vom 28.07.2021)

Es besteht ferner in den ersten 14 Tagen eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasenschutzbedeckung im Schulhaus und während des gesamten Unterrichtes. Getestete Schülerinnen und Schülern des Primarbereiches 1-6 können die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abnehmen.

Weitere Informationen zu den 2 Pufferwochen findet ihr/finden Sie auch auf den Seiten des Ministeriums einschließlich der Regelungen zum Thüringer Frühwarnsystem.

In der ersten Schulwoche arbeiten wir im Wesentlichen im Klassenlehrerprinzip. Der Tag wird kürzer sein. Alle Details dazu werden die Klassenlehrer am Montag mit euch besprechen. Der kürzere Tag betrifft nicht die Schüler Klasse 1-4, das Hortangebot besteht!

Auch in diesem Schuljahr möchte ich den Newsletter gern als Kommunikationsmittel auf der Homepage nutzen.

Ihre/eure

P. Prauße
Schulleiterin